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   BGH, 14.01.2013 - ARAnw 2/12   

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https://dejure.org/2013,1778
BGH, 14.01.2013 - ARAnw 2/12 (https://dejure.org/2013,1778)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2013 - ARAnw 2/12 (https://dejure.org/2013,1778)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - ARAnw 2/12 (https://dejure.org/2013,1778)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10

    Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem

    Auszug aus BGH, 14.01.2013 - ARAnw 2/12
    Zunächst wird der zuständige Senat des Anwaltsgerichtshofs das Ablehnungsgesuch zu prüfen haben, wobei soweit Wartepflichten bestehen - das Ablehnungsgesuch den nach dem Geschäftsverteilungsplan des Anwaltsgerichtshofs zur Vertretung berufenen Richtern des Anwaltsgerichtshofs zur Entscheidung vorzulegen, beziehungsweise - soweit rechtsmissbräuchliche Ablehnungen vorliegen sollten - die abgelehnten Richter gegebenenfalls selbst über diese zu entscheiden haben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 04.09.2012 - AnwZ (B) 3/12

    Möglichkeit der Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte mit

    Auszug aus BGH, 14.01.2013 - ARAnw 2/12
    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde hat der Senat (Beschluss vom 4. September 2012 - AnwZ (B) 3/12) als unzulässig verworfen.
  • BVerwG, 10.07.1972 - II ER 400.72

    Zurückweisung eines Antrages auf Bestimmung eines zuständigen Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BGH, 14.01.2013 - ARAnw 2/12
    Eine auf die Ablehnung von Richtern gestützte Gerichtsbestimmung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VwGO kommt erst in Betracht, wenn das an sich zuständige Gericht durch die erfolgreiche Ablehnung von Richtern nicht mehr spruchfähig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1972 - II ER 400.72, Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 5; zur Parallelvorschrift in § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO siehe Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl., § 36 Rn. 14).
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